In meiner Praxis behandle ich gesetzlich und privat versicherte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ich biete Einzelpsychotherapie in Verhaltenstherapie an.
Zur Abklärung der Indikation einer Psychotherapie finden nach dem Erstgespräch zunächst weitere probatorische und diagnostische Sitzungen statt. Nach Abschluss dieser Phase besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Zur Einleitung einer Psychotherapie erfolgt die Antragstellung bei der jeweiligen Krankenkasse. Es besteht die Möglichkeit einer Kurzzeittherapie mit 24 Stunden für das Kind sowie 6 Stunden für die Bezugsperson oder einer Langzeittherapie mit 45 Stunden für das Kind sowie 11 Stunden für die Bezugspersonen. In der Regel finden Therapiestunden wöchentlich mit einer Zeitdauer von 50 Minuten statt. Der Einbezug der Bezugspersonen (z. B. Eltern, Pflegeeltern) ist ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung.